Unsere Leistungen für Sie:

Grundpflege:

Wir helfen Ihnen      - bei der Körperpflege, z.B. beim Baden

                                - beim An- und Ausziehen

                                - beim Aufstehen und zu Bett gehen

                                - rund ums Thema "Verdauung/Toilette"

Behandlungspflege:

Wir helfen Ihnen      - beim Wechseln von Verbänden

                               - bei Injektionen

                               - beim Katheterwechsel/-pflege

                               - bei Verhütung und Behandlung von Druckgeschwüren

                               - bei Kontrolle von Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung und Blutzucker

                               - beim Einreiben/ Anlegen von Wickeln

                               - beim Richten der Medikamente und Überwachen deren Einnahme

                               - bei atemerleichternden Maßnahmen

                               - bei der künstlichen Ernährung

  Hauswirtschaftliche Hilfe:

- Bei Bedarf helfen wir Ihnen beim Einkaufen

- Wir unterstützen Sie beim Aufräumen und Saubermachen

- wir kochen für Sie

- Wir waschen, trocknen und bügeln für Sie

 Wir geben Ihnen Tipps:
Für gesunde Lebensweise, vorbeugende Maßnahmen, z.B. Vermeidung von Folgeschäden. Zur Pflege- und Lebenserleichterung im Alltag.

Wir beraten Sie über:

Leistungen der Krankenkassen, der Pflegeversicherung und über entstehende Kosten, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Essen auf Rädern.

Dazu gehört auch die vorgeschriebene Beratung von Pflegegeldbeziehern:

- bei Pflegegrad II und III: 1x halbjährlich     - bei Pflegegrad IV und V: 1x vierteljährlich

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI

Bei Menschen mit einer Pflegestufe, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen betreut werden, führt ein  ambulanter Pflegedienst Ihrer Wahl in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch, bei dem überprüft wird, ob die Pflege des bedürftigen Menschen gesichert ist und er alle notwendigen Hilfsmittel hat.
Bei dem Pflegepflichteinsatz geht es NICHT  um eine Überprüfung der Pflegestufe! Überprüft werden soll allerdings durch eine Pflegefachkraft, ob die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist. Im Klartext bedeutet dies: wird der pflegebedürftige Mensch angemessen und richtig gepflegt? Sind alle dafür notwendigen Hilfsmittel vor Ort? Können ggf. weitere Pflegehilfsmittel den Zustand des Pflegebedürftigen verbessern, die Pflege erleichtern oder die Angehörigen/Pflegenden entlasten?
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für diese Einsätze und haben ein einheitliches Formular entwickelt, in dem die Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege dokumentiert wird.